Gemeinsam gegen Rassismus

Der 21. März wurde 1966 zum Internationalen Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung erklärt. Er soll als weltweiter Handlungsaufruf für Einzelpersonen, Organisationen und Regierungen auf allen Ebenen dienen, sich aktiv für die Beseitigung von Rassendiskriminierung einzusetzen.

Das Datum wurde in Erinnerung an die tragischen Ereignisse von 1960 gewählt, als die Polizei in Sharpeville, Südafrika, das Feuer auf eine friedliche Demonstration gegen die Apartheid eröffnete und 69 Menschen tötete. Trotz der Fortschritte, die im Laufe der Jahrzehnte erzielt wurden, ist Rassismus nach wie vor ein weltweites Problem. Auch in Deutschland sind nach wie vor viele Menschen aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert, ausgegrenzt, beleidigt oder sogar Gewalt ausgesetzt.

Wir bekräftigen an diesem Tag unsere klare Stellung gegen Rassismus und Diskriminierung jeder Art. Vielfalt, Toleranz und Offenheit sind unsere Grundwerte. Wir bekennen uns  explicit zu Artikel 3 des Grundgesetzes, der festlegt, dass niemand aufgrund des Geschlechts, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, der Sprache, der Heimat, des Glaubens, der religiösen oder politischen Überzeugungen oder einer Behinderung bevorzugt oder benachteiligt werden darf.

Rassismus und Diskriminierung haben bei AMO und ELD keinen Platz – und dürfen auch in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, uns weiterhin für eine inklusive und respektvolle Welt für alle einzusetzen.